Kosten-Kalkulator
Berechnen Sie die Kosten Ihrer Scheidung
Es ergeben sich für Ihr Ehescheidungsverfahren folgende Kosten:
Gerichtskosten* | |
Anwaltskosten | |
Gesamt |
Hinweis: Den Anwaltsgebühren wird die gesetzliche Mindestgebühr zugrunde gelegt. Die Berechnung der Scheidungskosten mit diesem Kostenrechner erfolgt nach den aktuellen gesetzlichen Gebührentabellen. Der endgültige Betrag ergibt sich jedoch erst nach Streitwertfestsetzung durch das Gericht. Daher sind geringfügige Abweichungen möglich.
* Ausgewiesen ist der Gerichtskostenvorschuss, der zu Beginn des Verfahrens an die Gerichtskasse zu zahlen ist. Ohne die Zahlung dieses Vorschusses wird das Amtsgericht nicht tätig.